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LAG Hamm, 01.02.2006 - 3 Sa 723/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 18.03.2005 - 2 Ca 1183/04
- LAG Hamm, 01.02.2006 - 3 Sa 723/05
- BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 458/06
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Dortmund, 30.01.2008 - 5 Ca 4805/07
Betriebliche Altersversorgung, ablösende Betriebsvereinbarung
Aus Sicht der Kammer konnte die vom Bundesarbeitsgericht zuletzt offen gelassene Frage, ob den Betriebsparteien überhaupt die Regelungsmacht für eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung mit Wirkung auch für Ruhestandverhältnisse zusteht, dahinstehen (dafür noch LAG Hamm, Urteil vom 01.02.2006, 3 Sa 723/05; die Revisionsentscheidung des BAG vom 13.01.2007, 3 AZR 458/06 liegt mit Entscheidungsgründen noch nicht vor). - BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 458/06
Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Februar 2006 - 3 Sa 723/05 - wird zurückgewiesen. - ArbG Dortmund, 24.09.2008 - 5 Ca 3099/08 Aus Sicht der Kammer konnte die vom Bundesarbeitsgericht zuletzt offen gelassene Frage, ob den Betriebsparteien überhaupt die Regelungsmacht für eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung mit Wirkung auch für Ruhestandverhältnisse zusteht, dahinstehen (dafür noch LAG Hamm, Urteil vom 01.02.2006, 3 Sa 723/05).